AGB

 

§ 1 Definitionen

 

1. Die Person, die sich zum Segeltörn anmeldet und an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Teilnehmer genannt.

 

2. Sonrisasailing (Inhaber Jan Kurtz Nettelbeckstraße 10 24105 Kiel) wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Veranstalter genannt.

 

3. Die Person, welche die Leitung der Yacht inne hat, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Skipper genannt.

 

 

 

§ 2 Teilnehmer

 

1. Der Teilnehmer hat die Pflicht alle im Moment der Reise benötigten Dokumente für Grenzübertritte zwischen seinem Heimatland und allen auf der Törnroute liegenden Länder  während des gesamten Segeltörns bei sich zu haben.

 

2. Von Törnbeginn bis Törnende hat der Teilnehmer die Pflicht, nach den Anweisungen des Skippers, insbesondere derer die die Sicherheit der Seefahrt, die gute Seemannschaft die Einhaltung geltender Regeln, insbesondere des Verbots ein Schiff unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger Betäubungsmittel  zu führen, zu handeln und sich an diese zu halten.

 

3. Stört ein Teilnehmer die Ordnung während des Törns so , dass die Interessen anderer Teilnehmer oder die Sicherheit bedroht wird, so kann der Skipper ihn von der Weiterreise ausschließen. Dies erfolgt ohne Konsequenzen für den Skipper, insbesondere ohne finanzielle. Ein Schadenersatz des ausgeschlossenen Teilnehmers ist grundsätzlich nicht begründet. Alle weiteren entstehenden Kosten hat der ausgeschlossene Teilnehmer zu tragen. Der Vorgang wird vom Skipper, sowie den anderen Teilnehmern schriftlich festgehalten.

 

4. Sich an die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Törnroute liegenden Staaten zu halten obliegt den Teilnehmern.

 

 

 

§ 3 Anmeldung

 

1. Auf der Internetseite www.sonrisasailing.com ist das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot des Segeltörns, sowie die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zugänglich.

 

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor der Anmeldung mit den AGB, sowie den allgemeinen Informationen zum Segeltörn vertraut zu machen. Des Weiteren hat er sich über geltende Pass- oder Visabestimmungen, ebenso wie eventuelle gesundheitliche Risiken, oder Gefahr für Leib und Leben im Reisegebiet und entsprechenden Versicherungsmöglichkeiten zu informieren.

 

3. Der Veranstalter kann die Beschaffung und Vorlage von Dokumenten verlangen welche für die Teilnahme an der Reise notwendig sind. Eine Liste solcher Dokumente findet sich auf unter www.sonrisasailing.com Sollten solche Dokumente fehlen oder nicht fristgerecht vorgelegt werden, so kann dies als Rücktritt aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen gewertet werden und bedarf damit nicht der Form des § 2 Abs. 6.

 

4. Die Anmeldung zum Törn erfolgt durch das korrekte ausfüllen und abschicken des Buchungsformulars auf www.sonrisasailing.com Die angegebenen Daten müssen korrekt sein, eine Angabe von wahrheitswidrigen Daten kann als Rücktritt aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen gesehen gewertet werden und bedarf damit nicht der Form des § 2 Abs. 6. Der Vertrag gilt als in dem Moment des Absendens des Buchungsformulars geschlossen.

 

5. Minderjährige können sich, außer in begründeter Ausnahme nicht anmelden. In Fällen einer solchen begründeten Ausnahme hat die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Außerdem muss in der Anmeldung eine volljährige Person als während des Törns verantwortlich benannt werden.

 

6. Die Angabe von Kontaktdaten, Telefonnummer und E-Mailadresse ist zwingend. Sie werden zur Übermittlung wesentlicher Informationen seitens des Veranstalters mittels elektronischer Post oder auch telefonisch benötigt.

 

7. Der Teilnehmer erhält nach Buchung binnen 5 Tagen nach Absenden der Buchung eine Buchungsbestätigung. Der Teilnehmer soll seine An- und Abreise (Flüge, Hotel, etc) erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen.

 

8. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zugleich, dass er physisch und psychisch zur Teilnahme am Törn in der Lage ist. Weiterhin erklärt der Teilnehmer mit der Anmedlung, dass es in der Lage ist, mindestens 20 Minuten frei im tiefen Wasser zu schwimmen. Sollten Zweifel in Bezug auf die zuvor gennanten Bedingungen vorliegen, so ist zuvor der Veranstalter zu kontaktieren. Sollte der Veranstalter feststellen, dass die zuvor genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, so hat dieser das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der Form nach § 2 Abs. 6. Die Kündigung ist nicht als vom Veranstalter verschuldet zu sehen, sondern dem Teilnehmer zuzurechnen.

 

9. Der Veranstalter gibt keine Daten der Teilnehmer an Dritte weiter.

 

10. Das Angebot an Törns auf www.sonrisasailing.com ist Angebot i.S.d. § 145 BGB. Das Absenden des Buchungsvorgangs ist eine rechtsverbindliche Annahme dieses Angebots, womit der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter als geschlossen gilt. 

 

§ 4 Zahlung

 

1. Der Teilnehmer hat den gesamten Reispreis binnen 14 Tagen nach Buchung zu entrichten. In jedem Fall muss der gesamte Reisepreis vor Törnbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.

 2. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Reispreises steht dem Teilnehmer ausschließlich dann zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die der Veranstalter verschuldet. Diese sind namentlich:

Veränderung der wesentlichen Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt hat in diesem Falle binnen 5 Tage ab Erhalt der Benachrichtigung des Teilnehmers durch den Veranstalter zu erfolgen. Die Benachrichtigung durch den Veranstalter ist nicht formgebunden. Der Rücktritt bedarf der Textform und soll per elektronischer Post erfolgen und Bedarf der Bestätigung durch den Veranstalter. Erfolgt der Rücktritt nicht oder nicht fristgerecht, so ist dies als Zustimmung zu den Änderungen zu verstehen.

Absage des Törns

 

3. Ein Austausch der Segelyacht ist ausdrücklich keine Änderung von wesentlichen Bestandteilen des Vertrages.

 

 

§ 4 Rücktritt

 

1. Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit von der Teilnahme am Törn zurückzutreten. Hierbei wird das Datum des Rücktritts wie folgt angenommen:

a) Der Tag des Zugangs einer Rücktrittserklärung per Post oder elektronischer Post beim veranstalter.

b) Der Tag der Nichterfüllung einer nach den AGB bestimmten Tätigkeit oder Bedingung.

 

2. Bis 3 Tage nach Anmeldung ist der Rücktritt ohne Kosten möglich. Wenn der Veranstalter zu einem späteren Zeitpunkt besondere Rabatte gewährt, so wirken sich diese nicht auf die zuvor erfolgte Buchung des Teilnehmers aus.

 

Weiterhin ist der Teilnehmer nicht berechtigt von seiner Buchung zurückzutreten um so dann zum Rabattpreis zu buchen. Ihm wird in einem solchen Fall der reguläre Törnpreis berechnet. 

 

Bei Rücktritt aus Gründen die nicht der Veranstalter zu verschulden hat, wird der Veranstalter bei der Erstattung des Reispreises Abzüge in der folgenden Höhe vornehmen:

 

>90 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reispreises

89.-60. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

59.-45. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

44.-30. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises

29.-01. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises

Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

 

3. Tritt ein Teilnehmer zurück, benennt jedoch eine andere Person die den Törn antritt und die Rechte und Pflichten, insbesondere auch die Erfüllung der Teilnahmebedingungen, wahrnimmt, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 29€ vom Veranstalter erhoben.

 

4. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Vermeidung von Unkosten und deren Entstehung seitens des Teilnehmers.

 

 

§ 5 Umbuchung

 

1. Eine Umbuchung, also das ändern des Termins des Törns durch den Teilnehmer nach Anmeldung, ist grundsätzlich möglich. Bei einer Umbuchung früher als 8 Wochen vor Törnbeginn wird durch den Veranstalter lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29€ erhoben. Der Teilnehmer kann nur auf einen solchen Törn umbuchen, auf dem freie Plätze vorhanden sind. Er hat kein besonderes Anrecht auf einen Platz. Eine Umbuchung später als 6 Wochen vor Törnbeginn ist nicht möglich.

2. Bei einer Umbuchung weniger als 6 Wochen vor Törnbeginn entspricht die Bearbeitungsgebühr in der Höhe derer beim Rücktritt aus § 4 Abs. 2

 

 

§ 6 Absage

 

1. Der Veranstalter  hat bis 3 Monate vor Törnbeginn das Recht, diesen abzusagen.

2. Sollte der Veranstallter eine Mindestteilnehmerzahl festgesetzt haben, insbesondere bei Gruppenreisen, und wird diese nicht erreicht, so hat er das Recht den Törn abzusagen.

3. Der Veranstalter hat das Recht jederzeit den Törn wegen von ihm nicht zu vertretenden Gründen abzusagen (insbesondere Höhere Gewalt, u.ä.)

4. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung, Post oder telefonisch. Der Teilnehmer gilt ebenfalls als informiert, wenn es auf oben bennaten Wegen nicht möglich ist binnen 5 Tagen mit ihm Kontakt aufzunehmen.

5. Im Falle einer Absage erstattet der Veranstalter die bereits an ihn geleistete Summe in voller Höhe binnen Monatsfrist zurück. Ein weiterer Schadenersatz seitens des Teilnehmers ist nicht begründet.

 

 

§ 7 Törnverlauf

 

1. Der Veranstalter stellt für den Törn eine Segelyacht, welche von einem deutschsprachigen Skipper geführt wird, zur Verfügung. 

 

2. Da eine Yacht ein komplexes Verkehrsmittel darstellt, welches durchweg hohen Belastungen ausgesetzt ist (Wind, Wetter, Seeschlag, Feuchtigkeit, u.ä.), kann der Veranstalter nicht ausschließen, dass es im Verlauf des Törns zu Problemen mit der Yacht oder Ihren Ausrüstungsgegenständen kommt. Diese gehören zur Seefahrerischen Praxis. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung sich dessen bewusst zu sein und verpflichtet sich zu einer flexiblen Handlungsweise. Diese umfasst etwa ein Einverständnis in durch an der Yacht notwendigen Reperaturen verursachten außerplanmäßigen Stops in Häfen. Welche eine Dauer von 24 Stunden pro Woche Törndauer nicht überschreiten. Der Teilnehmer erklärt sich weiterhin einverstanden bei kleineren Pannen aktiv an deren Behebung mitzuwirken, sofern dies seine Möglichkeiten nicht übersteigt.

 

3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Änderungen und Unannehmlichkeiten die während des Törns  aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen auftreten. z.B. Höhere Gewalt.

Weiterhin hat der Veranstalter das Recht Route, Anzahl und Reihenfolge der zu besuchenden Häfen unter Rücksicht auf die Sicherheit der Crew und Yacht, etwa auf Grund des vorherrschenden Wetters, durch den Skipper zu ändern. Sollte aus solchen Gründen vom geplanten Start- und/oder Zielhafen abgewichen werden müssen wird dies als mit den AGB konform gesehen.

 

4. Für nicht genutzte Leistungen besteht kein Erstattungsanspruch.

 

5. Sollte der Veranstalter aus von ihm nicht zu verantwortenden Gründen dazu gezwungen sein den Törn auf einer anderen als der geplanten Yacht, die in ihrem Standard und der Ausrüstung dieser aber entspricht, so begründet dies keinen Schadenersatzanspruch des Teilnehmers.

 

6. Für auf dem törn beschädigte, gestohlene, verlorene oder zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

7. Verantwortung für durch den Teilnehmer grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden trägt ausschliesslich der Teilnehmer. Der Reeder oder der Skipper als sein Vertreter können gegen ihn Schadenersatz geltend machen.

 

8. Für nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, tritt die Kautionsversicherung des Veranstalters ein. Die Selbstbeteiligung ist von der jeweiligen Crew zu tragen und beträgt 250,-€. Der Skipper ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.

 

9. Für Schäden die der Teilnehmer auf der Yacht erleiden kann, trägt der Veranstalter keine Verantwortung. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, etc.

 

10. Bei der Buchung insbesondere des Rückflugs sind Zeitreserven einzuplanen. Im Falle einer verspäteten Wiederkehr trägt der Veranstalter keinerlei Kosten, insbesondere für einen verpassten Rückflug. Auch für den Rückflug empfiehlt sich eine Rücktritt-Versicherung.

 

11. Hat der Teilnehmer irgendwelche Vorbehalte gegenüber dem Törn, so hat er diese dem Skipper mitzuteilen.

 

 

§ 8 Reklamationen

 

1. Reklamationen können binnen 14 Tage nach Törnende beim Veranstalter geltend gemacht werden. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit wird empfohlen eine schriftliche Reklamation während des Törns anzufertigen und vom Skipper unterschreiben zu lassen.

2. Der Veranstalter verpflichtet sich die Reklamation binnen Monatsfrist zu prüfen.

 

 

§ 9 Schluss

 

1. Auf alle nicht in den AGB geregelten Angelegenheiten findet das deutsche Recht Anwendung.

2. Etwaige Streitigkeiten werden zunächst gütlich verhandelt.

3. Gerichtsstand ist Kiel.

 

 

Stand Juni 2016